Advoca › Sicherheit und Berufsgeheimnis: wie Advoca Ihre Akten schützt

Sicherheit und Berufsgeheimnis: wie Advoca Ihre Akten schützt

Rechtsanwälte unterliegen dem Berufsgeheimnis. Software, die Akten speichert, muss das respektieren. So ist Advoca gebaut.

30 Tage kostenlos testen

Jede Kanzlei auf Datenbankebene abgeschottet

Alle Kanzleien teilen sich die Software, aber nie die Daten der anderen. Die Abschottung liegt nicht nur in der Anwendung, sondern in der Datenbank selbst (Row-Level Security): Jede Abfrage an die Datenbank sieht nur die Zeilen der eigenen Kanzlei. Selbst ein Fehler in der Anwendung kann deshalb keine Daten einer anderen Kanzlei anzeigen. Bei jedem Release prüfen wir mit einer zweiten Testkanzlei, dass sie nichts von der ersten sieht.

Geschützte Akten innerhalb der Kanzlei

Auch innerhalb der Kanzlei können Sie eine Akte schützen, mit Berechtigten oder einem exklusiven Administrator oder Mitarbeiter. Dann sehen nur diese Personen und die Administratoren die Akte und alles, was dazugehört (Dokumente, Leistungen, Aufgaben, Rechnungen). Der Server setzt das durch, auch in der Suche, bei direkten Links und in Berichten. Mehr zum Aktenzugriff

Audit-Trail

Anlegen, Ändern, Löschen, Statusänderungen von Rechnungen und bewusste Ausnahmen bei der Kollisionsprüfung werden mit Nutzer und Zeitpunkt protokolliert.

Verschlüsselte Verbindungen

Die Verbindung zwischen Ihrem Browser und Advoca ist immer verschlüsselt (HTTPS/TLS); unverschlüsselte Verbindungen werden auf HTTPS umgeleitet.

Backups, die wir wirklich wiederherstellen

Die Datenbank wird laufend in verschlüsselten Speicher in der EU (Frankfurt) gesichert, mit unveränderbarer Aufbewahrung (Object Lock): Ein Backup kann während der Aufbewahrungsfrist weder gelöscht noch überschrieben werden, auch nicht von einem Angreifer mit Zugriff auf den Server. Eine separate Wiederherstellungstestumgebung stellt das Backup mehrmals pro Stunde automatisch wieder her und prüft das Ergebnis. Schlägt das fehl, wird ein Alarm ausgelöst.

Anmeldung und Konten

DSGVO und Auftragsverarbeitungsvertrag

Für die personenbezogenen Daten in Ihren Akten sind Sie Verantwortlicher und Advoca ist Auftragsverarbeiter. Die Nutzungsbedingungen enthalten den Auftragsverarbeitungsvertrag. Advoca verwendet Ihre Aktendaten nur zur Erbringung des Dienstes und sieht sie nicht ein, es sei denn, Sie bitten selbst im Rahmen des Supports darum oder das Gesetz verlangt es. Lesen Sie auch unsere Datenschutzerklärung.

Häufige Fragen

Kann eine andere Kanzlei meine Akten sehen?

Nein. Jede Kanzlei ist auf Datenbankebene abgeschottet (Row-Level Security). Bei jedem Release testen wir, dass eine zweite Kanzlei nichts von der ersten sieht.

Kann ich eine Akte vor Kollegen schützen?

Ja. Mit Berechtigten in der Akte sehen nur diese Personen und die Administratoren die Akte, auch in Suchergebnissen und Berichten. Ohne Berechtigte sieht die ganze Kanzlei die Akte.

Gibt es einen Auftragsverarbeitungsvertrag?

Ja, er ist Teil der Nutzungsbedingungen. Advoca ist Auftragsverarbeiter, die Kanzlei ist Verantwortlicher.

Wie oft werden Backups getestet?

Eine separate Wiederherstellungstestumgebung stellt das Backup mehrmals pro Stunde automatisch wieder her und prüft das Ergebnis; bei einem Fehler wird ein Alarm ausgelöst.

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